HinSchG · EU-Richtlinie 2019/1937 · DIN ISO 37002

Whistleblowing, das
intern bleibt.

Sie können Hinweisgeber nicht aufhalten. Aber Sie können entscheiden, ob der nächste Hinweis bei Ihnen landet – oder bei der Staatsanwaltschaft und in der Presse.

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Gesetzeskonform nach HinSchG · DSGVO-konform · Ab 50 Mitarbeitende verpflichtend

Drei Ziele. Ein System.
Messbar mehr Sicherheit.

Eine Minimalumsetzung erfüllt die Vorgaben des Gesetzes – schützt aber weder Ihr Unternehmen noch Ihren Hinweisgeber wirklich.

Whistleblowing ermöglichen und ermuntern

Wer intern eine sichere, anonyme und professionell betreute Meldestelle vorfindet, wählt den internen Weg. Sie behalten die Kontrolle – bevor externe Stellen oder Medien es tun.

→ Kein Kontrollverlust
Hinweisgeber aktiv schützen und begleiten

Fachkundige Begleitung schützt den Hinweisgeber vor rechtlichen Eigenfehlern – und Ihr Unternehmen vor ungerechtfertigten oder unbewiesenen Vorwürfen.

→ Beweislastsicherheit für alle
Meldungen professionell abarbeiten

Strukturierte Fallbearbeitung mit kriminalistischer Methodik, DSGVO-konformer Dokumentation und klaren Fristen – damit Ruhe in den Betrieb kommt.

→ Risikoprofil messbar gesenkt
Compliance-Kultur stärken

Ein funktionierendes Hinweisgebersystem ist kein bürokratisches Pflichtprogramm – es ist ein lernendes System, das Ihre Unternehmenskultur aktiv verbessert.

→ Weniger Fehler, mehr Offenheit
Betriebsfrieden wahren

Wer keine interne Alternative bietet, zwingt Mitarbeitende in den externen Weg. Unerwünschte Nebeneffekte entstehen nicht durch Whistleblowing, sondern durch mangelhafte Systeme.

→ Eskalation verhindern
DSGVO-Risiken absichern

Hinweisgeberschutz und Datenschutz müssen im Einklang sein. Unsere Plattform bringt beide Anforderungen rechtssicher zusammen – inkl. Datenschutz-Folgenabschätzung und § 29 BDSG.

→ Keine Bußgeldfallen

„Whistleblowing können Unternehmen nicht verhindern. Aber sie haben die Chance, das Heft selbst in der Hand zu behalten."

Vier Risiken, die Sie sich
nicht leisten können.

Eine „Cheapest-to-Deliver"-Umsetzung erfüllt auf dem Papier die Pflicht. In der Praxis öffnet sie Tür und Tor für diese Szenarien:

Kontrollverlust an externe Behörden

Fühlt sich der Hinweisgeber intern nicht ernst genommen, wendet er sich an das Bundesamt für Justiz – von dort geht der Fall direkt zur Staatsanwaltschaft oder Aufsichtsbehörde. Ohne Vorwarnung.

Presse und Reputationsschaden

Der letzte Eskalationsweg ist die Öffentlichkeit. Professioneller Journalismus schützt Hinweisgeber aktiv – Ihr Unternehmen hingegen bleibt schutzlos.

Bußgelder durch Vertraulichkeitsverletzung

Wird die Identität eines Hinweisgebers preisgegeben – auch unabsichtlich, z. B. durch fehlende IT-Sicherheit – haftet die verantwortliche Person. Und je nach Organisationsverschulden auch das Unternehmen.

Falschmeldungen ohne Korrektiv

Wer einen Kollegen intern fälschlicherweise beschuldigt, begeht ggf. selbst eine Straftat. Ohne fachkundige Begleitung erkennt das keiner – bis es zu spät ist.

Gesetzliches Minimum vs.
professionelles System

Der Zusatzaufwand für ein professionelles System ist gering. Der Unterschied im Ergebnis ist erheblich.

Kriterium Minimallösung Professionelles System
Interne Meldestelle einrichten ✓ Pflicht ✓ Pflicht + aktiv beworben
Anonymität gewährleisten ✓ Pflicht ✓ + technisch gesichert (AES-256)
Fachkundige Fallbearbeitung ✗ Nicht vorgeschrieben ✓ Kriminalistisch, neutral
Whistleblower aktiv unterstützen ✗ Nicht vorgesehen ✓ Psychologisch + rechtlich
DSGVO-Folgenabschätzung ✗ Oft übersehen ✓ Vollständig integriert
Schutz vor externer Eskalation ✗ Kein Einfluss ✓ Aktiv verhindert
Compliance-Kultur-Effekt ✗ Neutral bis negativ ✓ Nachhaltig positiv

Bereit, die Kontrolle zu behalten?

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Keine versteckten Kosten
On-Premise Installation
Persönlicher Support